AGB
Allgemeine Mietbedingungen für die Ferienunterkunft
§ 1 Vertragsschluss und Geltungsbereich
Die Buchung der Wohneinheit gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Buchungsbestätigung dem Mieter zugegangen ist und die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist.
Das Objekt wird dem Mieter ausschließlich für Urlaubszwecke für die vereinbarte Dauer vermietet. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Rückgabe der Schlüssel.
§ 2 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Im vereinbarten Mietpreis sind die pauschalen Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, WLAN und Endreinigung) enthalten, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen wurden.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen fällig.
Die Restzahlung muss spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
§ 3 Kaution
Zur Absicherung der überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände wird eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben (an Feiertagen wie Weihnachten/Silvester 200,00 €). Diese ist mit der Restzahlung zu leisten. Die Rückzahlung erfolgt nach Abreise und erfolgter Kontrolle durch unser Servicepersonal unverzinst per Rücküberweisung.
§ 4 Rücktritt durch den Mieter (Stornierung)
Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts hat der Vermieter Anspruch auf einen pauschalen Ersatz nach folgender Staffelung:
bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
60 bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
ab 34 Tage vor Mietbeginn : 90 % des Mietpreises
Anreisetag : 100%
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für Umbuchungen/Stornierungen von einmalig 25,00 € erhoben.
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
Stellung eines Ersatzmieters: Der Mieter hat das Recht, bis zum Mietbeginn einen geeigneten Ersatzmieter zu benennen, der alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag übernimmt. Der Vermieter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, sofern berechtigte Zweifel an dessen Zuverlässigkeit oder Zahlungsfähigkeit bestehen. Im Falle eines Mieterwechsels haften der ursprüngliche Mieter und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch für den Mietzins sowie für die durch den Wechsel entstehenden Zusatzkosten.
§ 5 An- und Abreise sowie Übergabe
Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist das Objekt bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Räumung in Rechnung zu stellen.
Das Objekt ist am Abreisetag besenrein zu übergeben. Hierzu gehören folgende Pflichten des Mieters:
Spülen und Einräumen des Geschirrs, Entleeren der Mülleimer, Entsorgung aller Lebensmittel und das Ausräumen des Kühlschranks.
Sämtliche Heizkörper sowie Elektrogeräte (ausgenommen der Kühlschrank) sind auszuschalten.
Sämtliche Fenster und Türen sind auf ihren ordnungsgemäßen Verschluss zu überprüfen und vollständig zu schließen.
§ 6 Haustiere und Rauchverbot
Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
Sollten Hunde erlaubt sein, ist der Mieter verpflichtet, Tierhaare und Hinterlassenschaften vor Abreise vollständig zu entfernen. Die Notdurft auf dem Gartengrundstück ist streng untersagt.
Im gesamten Innenbereich der Unterkunft gilt ein absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet.
Bei Verstößen gegen das Rauchverbot oder ungenehmigter Tierhaltung wird eine Sonderreinigungspauschale von mindestens 100,00 € (netto) in Rechnung gestellt.
§ 7 Sorgfaltspflichten und Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt und das Inventar pfleglich zu behandeln. Das Verstellen von Möbeln (insbesondere Betten) ist untersagt.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht werden. Schäden sind umgehend dem Vermieter oder der Rezeption zu melden.
In die Abflüsse dürfen keine Hygieneartikel oder festen Abfälle entsorgt werden. Kosten für dadurch verursachte Verstopfungen trägt der Verursacher.
Besteht eine Haftpflichtversicherung, ist der Schaden dort zu melden; dem Vermieter sind Name, Anschrift und Versicherungsnummer mitzuteilen.
§ 8 Nutzung des Internetzugangs (WLAN)
Gestattung der Mitbenutzung: Der Vermieter stellt im Mietobjekt einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Die Mitbenutzung durch den Mieter wird im Rahmen der technischen Möglichkeiten gestattet, stellt jedoch keine zugesicherte Eigenschaft des Mietobjektes dar. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
Sicherheit und Zugangsdaten: Die Zugangsdaten sind ausschließlich für den Mieter bestimmt und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Endgeräte ausreichend zu schützen (Virenschutz, Firewall). Der Datenverkehr über das WLAN erfolgt ggf. unverschlüsselt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
Rechtswidrige Nutzung: Dem Mieter ist es untersagt, den Internetzugang für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Insbesondere sind verboten:
Die Nutzung von File-Sharing-Programmen oder sogenannten "Tauschbörsen" zum illegalen Up- oder Download urheberrechtlich geschützter Werke.
Der Abruf oder die Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten.
Der Versand von Massennachrichten (Spam) oder belästigenden Inhalten.
Haftungsfreistellung: Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetanschlusses durch den Mieter oder seine Begleitpersonen beruhen. Sollte der Vermieter aufgrund des Nutzungsverhaltens des Mieters von Dritten (z.B. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen) in Anspruch genommen werden, trägt der Mieter sämtliche daraus entstehenden Kosten (inkl. Rechtsverfolgungskosten).
§ 9 Beanstandungen und Abhilfe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt bei der Übernahme auf Ordnungsmäßigkeit und Sauberkeit zu prüfen. Etwaige Mängel am Reinigungszustand oder am Inventar müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Stunden nach Ankunft, dem Vermieter mitgeteilt werden.
Erfolgt die Anreise außerhalb der regulären Servicezeiten, ist eine Reklamation bezüglich der Reinigung ausgeschlossen.
Zur Beweissicherung ist der Mieter angehalten, Mängel schriftlich zu dokumentieren und durch aussagekräftige Fotos zu belegen.
Dem Vermieter ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. Behebung des Mangels einzuräumen.
Ansprüche, die erst nach dem Verlassen des Mietobjekts oder nach Ende der Mietzeit geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
§10 Vorzeitige Vertragsbeendigung und Kündigung
Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung des befristeten Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.
Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß §§ 543, 569 BGB fristlos aufzukündigen.
Wichtige Gründe für den Vermieter: Ein Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig nutzt (z. B. Überbelegung, unerlaubte Tierhaltung), den Hausfrieden nachhaltig stört oder die vereinbarten Zahlungsfristen für Miete und Kaution trotz Mahnung verstreichen lässt. In diesen Fällen behält der Vermieter den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis abzüglich ersparter Aufwendungen; zudem bleibt die Geltendmachung von Schadensersatz (entgangener Gewinn) vorbehalten.
Wichtige Gründe für den Mieter: Der Mieter kann fristlos kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Unterkunft durch Verschulden des Vermieters nicht oder nur erheblich eingeschränkt gewährt wird.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung.
§ 11 Hausordnung und Rücksichtnahme
Ruhezeiten: Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr die allgemeine Nachtruhe einzuhalten.
Lautstärke: Außergewöhnlich laute Musik sowie übermäßig laute menschliche Stimmen (Schreien, lautes Rufen) sind im Objekt sowie auf dem zugehörigen Außengelände zu vermeiden. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme gegenüber anderen Feriengästen und Anwohnern aufgefordert.
Feiern und Partys: Die Durchführung von Partys, Junggesellenabschieden oder ähnlichen lärmintensiven Veranstaltungen ist im Mietobjekt und auf dem Grundstück strikt untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen stellt eine Verletzung des Hausfriedens dar und kann nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung führen.
§ 12 Versorgung mit Gasflaschen
Wir setzen alles daran, dass Ihnen während Ihres Aufenthalts stets ausreichend Gas zur Verfügung steht. In der Regel befinden sich zwei Gasflaschen im roten Gaskasten direkt an Ihrem Chalet, damit eine Reserve bereitsteht.
Sollte eine Gasflasche während Ihres Aufenthalts leer werden, bitten wir Sie um folgende Vorgehensweise:
1. Ersatzflasche: Bitte tauschen Sie die leere Flasche gegen die volle Reserveflasche aus dem roten Gaskasten aus (durch das verschließen des Gelben Ventiles der leeren Gas Flasche im Gaskasten und danach das öffnen der Vollen Gas Flasche ebenfalls am gelben Ventile).
2. Nachschub: Sobald Sie die Reserveflasche angebrochen haben oder falls beide Flaschen leer sein sollten, melden Sie sich bitte umgehend an der Rezeption bei Gusta. Dort erhalten Sie eine neue, volle Flasche (natürlich aus unsere Kosten), damit Ihr Vorrat für den restlichen Aufenthalt gesichert ist.
3. Anschluss: Der Austausch und der fachgerechte Anschluss der Gasflasche erfolgt durch den Gast. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf die gängigen Sicherheitsvorschriften (Linksgewinde, fester Sitz der Dichtung).
§ 13 Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Als Gerichtsstand wird soweit gesetzlich zulässig Marl / Essen vereinbart.
